Wir stehen Rede und Antwort.

Oft entstehen bereits im Vorfeld eines Auftrages Fragen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen. Wenn Sie auf der Congrego FAQ-Seite keine Antwort auf Ihre Frage finden, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihr Anliegen per Mail schildern.

Wer sind die Vertragsparteien bei einem Einsatz?
In der Regel schließt Congrego einen Servicepartnervertrag mit seinen Leistungspartnern ab. Anbieter der Assistenz- und Entlastungsdienstleistungen ist die Congrego GmbH. Die Dienstleistungen werden durch Mitarbeiter der Congrego GmbH oder durch ausgewählte Partner aus dem bundesweiten Partnernetzwerk der Congrego GmbH erbracht. Die Qualität unserer Partner ist einer kontinuierlichen Qualitätssicherung durch die Congrego GmbH unterzogen.

Wie wählt Congrego das Personal im Geschäftsfeld Haushaltsnahe Versorgung aus?
Unsere Bewerber werden einem strengen Auswahlprozess unterzogen und sorgfältig geprüft. Besonders hohe Anforderungen haben wir an Flexibilität, Sauberkeit und Pünktlichkeit. Dies prüfen wir unter anderem bei einem persönlichen Hausbesuch beim Bewerber. Zwingende Voraussetzung ist außerdem die Vorlage eines aktuellen und tadellosen Strafregisterauszuges. Diese Kriterien sind auch für unsere Dienstleistungspartner maßgeblich.

Wie stellt Congrego die Qualität im Geschäftsfeld Beratung & Information sicher?
Zum Team von Congrego gehören zertifizierte und examinierte Pflegeexperten, Auditoren, Anwälte mit Fokus auf dem Betreuungsrecht und Unternehmensberater. In regelmäßigen Teambesprechungen werden komplexe Fälle gemeinsam beraten und Lösungen erarbeitet. Der Beratungserfolg wird regelmäßig evaluiert und fließt iterativ in unser kontinuierliches Qualitätsmanagement ein.

Wie wird das Personal von Congrego im Geschäftsfeld Haushaltsnahe Versorgung ausgebildet?
Jeder Mitarbeiter nimmt an einem umfangreichen Ausbildungsprogramm teil, das mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Erlernt werden Schwerpunkte und Situationen der praktischen Arbeit im Seniorenhaushalt, aber auch, wie in außergewöhnlichen Situationen zu reagieren und wie mit Herausforderungen, wie z. B. Demenz, umzugehen ist. Die Schulungsinhalte sind für alle Congrego Standorte bundesweit einheitlich und verbindlich.
Dies garantiert einheitliche Professionalität und schafft Vertrauen in unsere Dienstleistungen.

Ist Congrego eine karitative Organisation?
Nein. Wir sind ein privates Unternehmen im sozialen Umfeld. Congrego ergänzt jedoch Angebote der karitativen Organisationen, dort wo deren Leistungen i.d.R. enden. Congrego geht mit seinem Qualitätsanspruch über marktübliche Lösungen hinaus.

Was passiert wenn die individuell ausgewählte Haushaltshilfe eines Betroffenen krank wird?
Congrego hat ein umfassendes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Auf einen Kunden kommen bei Congrego i.d.R. zwei Mitarbeiter. Bei Krankheitsausfall oder wenn Ihre Haushaltshilfe Urlaub in Anspruch nimmt, wird selbstverständlich ein anderer Mitarbeiter den Dienst übernehmen.
Wir lassen unsere Kunden nicht im Stich.

Erhalte ich als Auftraggeber eine Rechnung von Congrego?
Ja, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, bei Bedarf getrennt in den Privat- und Firmenbereich.

Kann ich die haushaltsnahen Aufwendungen von der Steuer abziehen?
Ja, mit der Inanspruchnahme eines gewerblich betriebenen Haushaltsservices sparen Sie bares Geld. Die Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen werden nach § 35a Abs. 2 EStG steuerermäßigend angerechnet.
Die haushaltsnahen Dienstleistungen von Congrego können zu 20% der Aufwendungen abgesetzt werden. Der Abzug ist auf jährlich EUR 4.000,-- begrenzt.

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